BVerwG Urteil vom 11. September 2019: Betrieb einer Facebook-Fanpage kann von Datenschutzbehörde untersagt werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern entschieden, dass der Betrieb von Facebook-Fanpages nun von Datenschutzbehörden gegenüber Fanpage-Betreibern untersagt werden darf (BVerwG 6 C 15.18). Weil das Vorgehen gegen Facebook, so die Pressemitteilung des BVerwG (https://www.bverwg.de/pm/2019/62), wegen fehlender Kooperationsbereitschaft mit erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Unsicherheiten verbunden gewesen wäre, stelle die Deaktivierungsanordnung gegenüber dem Fanpagebetreiber ein verhältnismäßiges Mittel